Neu: Steuerermäßigung ab 2021

Energetische Sanierungen wie der Heizungstausch oder das Optimieren bestehender Anlagen werden ab 2020 steuerlich gefördert. Dabei können Hauseigentümer aller Einkommensklassen von einem Steuerabzug profitieren. Voraussetzung ist, dass sie ihre Immobilie selbst nutzen. Die Kosten für den Heizungstausch sind 2021 erstmals von der Steuer absetzbar, über bis zu 20 Prozent über einen Zeitraum von drei Jahren.

Die Steuerförderung gilt für Einzelmaßnahmen, Fachplanung und energetische Baubegleitung. Die Steuererstattung beträgt max. 40.000 Euro über drei Jahre. Diese steuerliche Förderung soll bis Ende 2029 gelten.

Link zur Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung:
http://www.gesetze-im-internet.de/esanmv/index.html